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Nachhaltigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Steuerrecht:

    1. Umsatzsteuerrecht: Unternehmer.

    2. Einkommensteuerrecht: Gewerbebetrieb.

    II. Wirtschaft:

    Das in der Forstwirtschaft seit Jahrhunderten angewandte Prinzip der Nachhaltigkeit ist unter dem Aspekt der Ökonomik als Art des Wirtschaftens zu bezeichnen, bei welcher derzeitige Bedürfnisse befriedigt werden, ohne zukünftigen Generationen die Lebensgrundlagen zu entziehen (Sustainable Development). Kennzeichnung durch langfristig orientiertes Denken und Handeln, um ein Fließgleichgewicht der natürlichen Ressourcen zu erreichen.

    Vgl. auch nachhaltige Entwicklung.

    III. Ethik:

    Nachhaltigkeit (auch: nachhaltige Entwicklung) ist ein normativer Schlüsselbegriff der modernen Gesellschaft. Seine gewachsene Bedeutung ist Resultat zunehmender gesellschaftlicher Problemlagen, angefangen von Armut über Umweltverschmutzungen bis hin zum Klimawandel. Als konsensfähig gilt die Interpretation von Nachhaltigkeit im Sinne der triple bottom line, welche die Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales umfasst. Gleichzeitig liegt dem Nachhaltigkeitsbegriff eine erweiterte Berücksichtigung der Zeitdimension zugrunde; besonderer Fokus liegt dabei auf der Möglichkeit, durch heutige Handlungen zukünftige Handlungsbedingungen, insbesondere Potenziale und Restriktionen, positiv wie negativ beeinflussen zu können. Insgesamt wird damit die Idee der inter- und intragenerativen Gerechtigkeit transportiert. Da mit zunehmendem Konkretisierungsgrad die Unschärfe des Nachhaltigkeitsbegriffs zunimmt, ist Nachhaltigkeit aus ethischer Sicht nicht als operative Zielstellung zu verstehen, sondern eine regulative Idee. Die regulative Idee bezieht sich auf die Erhaltung einer offenen Zukunft, welche einen hinreichenden Kapitalstock an gesellschaftlichen Vermögenswerten (u.a. Natur-, Human- und Produktionskapital) voraussetzt. Aus Sicht der Wirtschaftsethik wird damit v.a. das Problem nach den Bedingungen angesprochen, unter denen Menschen langfristige Investitionen (i.w.S.) in grundlegende gesellschaftliche Kapitalgüter tätigen.

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