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Nämlichkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Identität bes. von Waren, die in einem Zollverfahren vorübergehend ein- oder ausgeführt oder die im Zollgebiet der Gemeinschaft unter Zollkontrolle befördert werden. Sicherung der Nämlichkeit durch Nämlichkeitsmittel (Nämlichkeitssicherung). Die Zollbehörden treffen die geeigneten Maßnahmen um die Nämlichkeit der Waren zu sichern, wenn eine solche Sicherung erforderlich ist.
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