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Nämlichkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Identität bes. von Waren, die in einem Zollverfahren vorübergehend ein- oder ausgeführt oder die im Zollgebiet der Union unter zollamtlicher Überwachung befördert werden. Sicherung der Nämlichkeit durch Nämlichkeitsmittel (Nämlichkeitssicherung). Die Zollstelle trifft die geeigneten Maßnahmen um die Nämlichkeit der Waren zu sichern, wenn eine solche Sicherung erforderlich ist.

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