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Revision von Nahrungsmittelhandwerk vom 16.02.2018 - 15:37

Nahrungsmittelhandwerk

Definition: Was ist "Nahrungsmittelhandwerk"?

Unternehmungen des Handwerks mit dem Zweck der Nahrungsmittelproduktion.

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    Unternehmungen, deren Haupttätigkeit die Herstellung bestimmter Waren (Brot, Back-, Konditoreiwaren, Fleisch und Fleischwaren) ist. Sie verkaufen ihre Produkte häufig in eigenen Verkaufsstellen (Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien). Der Übergang zur Einzelhandelsunternehmung ist oft fließend, v.a. wenn die Unternehmungen des Nahrungsmittelhandwerks in erhöhtem Maß fremde Ware zukaufen (z.B. Bäcker: Milch, Sahne, Aufschnitt, Süßigkeiten, Kaffee; Fleischer: Brötchen, Milch, Konserven, Delikatessen). Neuerdings bietet das Nahrungsmittelhandwerk häufig fertige Speisen in Schnell-Imbiss-Restaurants an. Das Nahrungsmittelhandwerk ist zunehmend in Einkaufskooperationen organisiert (Einkaufsgenossenschaft).

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