Zitierfähige Version
- Revision von Naturschutz vom 19.02.2018 - 16:20
- Revision von Naturschutz vom 13.02.2018 - 16:57
- Revision von Naturschutz vom 30.01.2013 - 17:30
- Revision von Naturschutz vom 16.12.2010 - 08:41
- Revision von Naturschutz vom 26.03.2010 - 10:08
- Revision von Naturschutz vom 23.11.2009 - 15:26
- Revision von Naturschutz vom 17.09.2009 - 12:01
- Revision von Naturschutz vom 08.06.2009 - 10:58
Naturschutz
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im un- und besiedelten Bereich, so dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.
Rechtsgrundlage: Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 25.3.2002 (BGBl I 1193); bis zur Föderalismusreform Rahmenrecht, das durch Ländergesetze ausgefüllt und ergänzt wird. Der Naturschutz gehört nunmehr zur konkurrierenden Gesetzgebung. – Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon