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Nebengeschäfte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kaufmännische Nebengeschäfte; Geschäfte eines Kaufmanns, die nicht unmittelbar zu seinem Betrieb gehören. Auch solche Nebengeschäfte sind Handelsgeschäfte, sofern nur ein Zusammenhang mit einem kaufmännischen Betrieb denkbar ist (§ 344 HGB).
Umsatzsteuer: Nebengeschäfte gehören, da sie im Zuge der gesamten beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit vorkommen, zum Rahmen des Unternehmens und unterliegen daher ebenso wie Hilfsgeschäfte der Umsatzsteuer.
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