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Revision von Nebengewerbe vom 13.09.2010 - 14:59
Nebengewerbe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein neben Land- oder Forstwirtschaft betriebenes, „innerlich“ durch dieses gestütztes, nicht ganz selbstständiges Unternehmen, z.B. Molkerei, Brennerei etc.
Erfordern Art und Umfang des Nebengewerbes einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so darf der Unternehmer sein Nebengewerbe in das Handelsregister eintragen lassen (§ 3 HGB).
Vgl. auch Kannkaufmann.
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