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Nebenkassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    betriebsorganisatorisch zur Entlastung der Hauptkasse oder zur Vermeidung langer Wege erforderliche „kleine” Kassen.

    1. Nebenkassen für die Auszahlung von geringfügigen Beträgen zur Entlastung der Buchhaltung. Der Kassenverwalter erhält entweder je nach Bedarf von der Hauptkasse Zuweisungen gegen Quittung, oder sein Kassenbestand wird nach Abrechnung wieder auf einen festen Betrag aufgefüllt.

    2. Reine Einnahmenkassen, die ihre Bestände in regelmäßigen Abständen an die Hauptkasse abliefern. Tagesabschlüsse und jederzeitige Kontrollbereitschaft sind erforderlich.

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