Nebenkassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
betriebsorganisatorisch zur Entlastung der Hauptkasse oder zur Vermeidung langer Wege erforderliche „kleine” Kassen.
1. Nebenkassen für die Auszahlung von geringfügigen Beträgen zur Entlastung der Buchhaltung. Der Kassenverwalter erhält entweder je nach Bedarf von der Hauptkasse Zuweisungen gegen Quittung, oder sein Kassenbestand wird nach Abrechnung wieder auf einen festen Betrag aufgefüllt.
2. Reine Einnahmenkassen, die ihre Bestände in regelmäßigen Abständen an die Hauptkasse abliefern. Tagesabschlüsse und jederzeitige Kontrollbereitschaft sind erforderlich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) laufende Inventur neutrale Aufwendungen pagatorisch
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