Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von negatives Interesse vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von negatives Interesse vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von negatives Interesse vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von negatives Interesse vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von negatives Interesse vom 01.04.2010 - 09:44
- Revision von negatives Interesse vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von negatives Interesse vom 14.05.2008 - 10:26
negatives Interesse
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrauensinteresse; Form des Schadensersatzes. Es ist der Schaden zu ersetzen, der durch das Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages entstanden ist.
Vgl. auch Interesse.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon