Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Neunte EG-Richtlinie vom 03.09.2009 - 12:15
Neunte EG-Richtlinie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzernrichtlinie; unveröffentlichter Vorentwurf der Europäischen Kommission für eine Konzerne betreffende EG-Richtlinie.
Vgl. auch Konzernrecht, europäisches Gesellschaftsrecht, Unternehmensverfassung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon