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nicht proportionaler Rückversicherungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Rückversicherungsvertrag, bei dem der  Rückversicherer den einen bestimmten Betrag (Priorität) übersteigenden Schadenaufwand des Erstversicherers zu tragen hat. Je nach Vereinbarung erstreckt sich die Deckung nur auf einen Versicherungszweig oder auf eine Vielzahl von Zweigen (Umbrelladeckung). Der Vertrag kann entweder so gestaltet sein, dass ab einer Schadenhöhe, die bei einem Risiko eingetreten ist (Einzelschadenexzedent) oder bei einer Summe von Schäden aus einem Ereignis (Kumulschadenexzedent) die Haftung ausgelöst wird. Die Prämiengestaltung für einen solchen Vertrag orientiert sich an der Schadenerfahrung der Vergangenheit, wobei als Kalkulationsverfahren zumeist das Burning-Cost-Verfahren oder die Exposure Rate angewandt werden.

    2. Formen: Insbesondere Einzelschadenexzedent, Kumulschadenexzedent, Stop Loss.

    3. Abgrenzung: Proportionaler Rückversicherungsvertrag.

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