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Nichtleistungswettbewerb
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umfasst Verhaltensweisen, die geeignet sind, einen echten Vergleich der Leistungen der einzelnen Wettbewerber durch die Marktgegenseite auszuschließen. Dabei kann es sich um eine Behinderung der Mitbewerber oder um eine unmittelbare Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit der Kunden handeln, bspw. durch Täuschung, Drohung oder Lockangebote.
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