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Obliegenheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsbegriff für eine Handlung, die zwar zum primären Leistungsspektrum einer Partei aus einem Schuldverhältnis zählt, deren Vornahme aber nicht von der anderen Partei erzwungen werden kann. Zur Abwendung von ansonsten dem Schuldner drohenden Rechtsnachteilen ist die Einhaltung von Obliegenheiten für den verpflichtete Partei im eigenen Interesse jedoch geboten, da ihr ansonsten Rechtsnachteile drohen, z.B. die Schadensminderungspflicht des Geschädigten (im eigenen Interesse), weil ansonsten Mitverschulden (§ 254 BGB) eintreten und die Schadensersatzpflicht des Schädigers reduzieren kann. Auch die unverzügliche Schadensanzeigepflicht des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung ist eine solche Obliegenheit, weil ansonsten der Versicherungsschutz entfallen kann.

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