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öffentliche Unternehmen des Bundes

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliche Unternehmen auf Bundesebene, bes. Deutsche Bahn AG und Deutsche Post AG, die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Wahrnehmung von Hilfstätigkeiten erfolgt durch Bundesbetrieb nach § 26 BHO oder zunehmend durch Eigengesellschaften in Form der GmbH. Für die Verwaltung der Bundesbeteiligungen sind die einzelnen Fachressorts zuständig. Daneben nimmt der Bundesminister der Finanzen als Etat- und Vermögensminister allgemeine Aufgaben der Beteiligungsverwaltung wahr. Er veröffentlicht regelmäßig eine Übersicht über die Beteiligungen des Bundes (Beteiligungsbericht).

    Vgl. auch Bundesbeteiligung.

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