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Ökoheizung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bauherren, die nach dem 1.1.2009 einen Bauantrag stellen, müssen einen Teil des Wärmebedarfs ihres Hauses aus erneuerbarer Energie gewinnen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Damit wird der Einbau einer Solaranlage, Wärmepumpe oder Biomasseheizung i.d.R. zur Pflicht. Auf erneuerbare Energien dürfen Bauherren nur verzichten, wenn sie durch eine effiziente Wärmedämmung den Energiebedarf des Hauses um 15 Prozent unter die gesetzlichen Anforderungen senken.

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