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Orderscheck
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Scheck mit Angabe des Begünstigten, der als Orderpapier durch Indossament übertragen werden kann. Eine Orderklausel ist überflüssig, da der Scheck ein geborenes Orderpapier ist. Orderschecks sind im deutschen Zahlungsverkehr relativ selten, da in Deutschland Schecks regelmäßig eine Überbringerklausel enthalten und damit zum Inhaberscheck werden.
Vgl. auch Bank-Oderscheck.
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