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Revision von Ordnungsaxiome vom 19.02.2018 - 15:18

Ordnungsaxiome

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    Grundannahmen der Haushaltstheorie: Vollständigkeit, Reflexivität und Transitivität der Präferenzordnung eines Konsumenten bzw. Haushalts. Das Axiom der Vollständigkeit besagt, dass ein Haushalt beim Vergleich zweier Güterbündel (Konsumpläne) aus seinem Begehrskreis stets weiß, welches Güterbündel er dem anderen vorzieht oder ob er indifferent zwischen zwei Güterbündeln ist. Reflexivität bedeutet, dass jedes Güterbündel höchstens so erwünscht ist, wie es selbst. Das Axiom der Transitivität (Transitivität (der Präferenzordnung)) besagt: Ist ein Güterbündel mind. so erwünscht wie ein zweites, und ist dieses zweite Güterbündel mind. so erwünscht wie ein drittes, dann ist auch das erste Güterbündel mind. so erwünscht wie das dritte. Das Axiom der Reflexivität ist trivialerweise erfüllt. Empirische Untersuchungen haben ergeben, dass das Transitivitätsaxiom bei manchen Haushalten nicht erfüllt ist. Viele Ergebnisse der Haushaltstheorie lassen sich jedoch auch mit schwächeren Annahmen als dem Transitivitätsaxiom ableiten.

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