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paramonetäre Finanzierungsinstitute

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    sekundäre Finanzierungsinstitute. Kapitalsammelstellen, die keine Geldschöpfung betreiben bzw. deren typisches Passivgeschäft nicht in der Einräumung von Sichteinlagen gegenüber Nichtbanken besteht. Danach zählen Individual- und Sozialversicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Finanzmakler und Kreditkartenunternehmen zu den paramonetären Finanzierungsinstituten. Häufig werden auch jene Institute noch hinzugerechnet, die zwar grundsätzlich berechtigt sind, Sichteinlagen von Nichtbanken entgegenzunehmen, wobei der Umfang dieser als Zahlungsmittel fungierenden Verbindlichkeiten aber äußerst gering ist, v.a. Realkredit-, Teilzahlungs- und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.

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