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paramonetäre Finanzierungsinstitute

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    sekundäre Finanzierungsinstitute. 1. Charakterisierung: Kapitalsammelstellen, die keine Geldschöpfung betreiben bzw. deren typisches Passivgeschäft nicht in der Einräumung von Sichteinlagen gegenüber Nichtbanken besteht. Danach zählen Individual- und Sozialversicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Finanzmakler und Kreditkartenunternehmen zu den p.F. Häufig werden auch jene Institute noch hinzugerechnet, die zwar grundsätzlich berechtigt sind, Sichteinlagen von Nichtbanken entgegenzunehmen, wobei der Umfang dieser als Zahlungsmittel fungierenden Verbindlichkeiten aber äußerst gering ist, v.a. Realkredit-, Teilzahlungs- und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.

    2. Bedeutung in der geldpolitischen Diskussion: Die p.F. spielen bisher eine eher untergeordnete Rolle, weil man ihnen in der Geld- und Kreditschöpfung kaum Bedeutung zumaß. Die kreditpolitischen Instrumente der Zentralbank sind wohl aus diesem Grund speziell auf die Geschäftsbanken ausgerichtet. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die p.F. durch verstärkte Finanzierungsleistungen in Restriktionsperioden wesentlich dazu beigetragen haben, der Zentralbankpolitik entgegenzuwirken.

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