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Parlamentarisches Kontrollgremium

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Bundestag aus seiner Mitte gewähltes Gremium zur Kontrolle der Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes gemäß Kontrollgremiumgesetz vom 11.04.1978 (BGBl I 453) m.spät.Änd. (PKGrG). Die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise bestimmt der Bundestag (§ 4 I PKGrG). Die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung über die Nachrichtendienste betrifft die allgemeine Tätigkeit und Vorgänge von bes. Bedeutung, auf Verlangen auch sonstige Vorgänge (§ 2 PKGrG). Die Bundesregierung kann aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzuganges oder aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes Dritter oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist, die Unterrichtung verweigern (§ 2b PKGrG).

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