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Parlamentarisches Kontrollgremium
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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vom Bundestag aus seiner Mitte gewähltes Gremium zur Kontrolle der Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes gemäß Kontrollgremiumgesetz vom 11.04.1978 (BGBl I 453) m.spät.Änd. (PKGrG). Die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise bestimmt der Bundestag (§ 4 Abs. 1 PKGrG). Die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung über die Nachrichtendienste betrifft die allgemeine Tätigkeit und Vorgänge von besonderer Bedeutung, auf Verlangen auch sonstige Vorgänge (§ 2 PKGrG). Die Bundesregierung kann aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzuganges oder aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes Dritter oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist, die Unterrichtung verweigern (§ 2b PKGrG).
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