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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Personalmanagement
    2. Unternehmensführung
    3. Handels- und Gesellschaftsrecht

    Personalmanagement

    v.a. seit dem Zweiten Weltkrieg wirksame Bestrebungen von Unternehmen, im eigenen Betrieb nach neuen Formen der Zusammenarbeit mit der Belegschaft zu suchen. Sichtbarstes Ergebnis derartiger Bemühungen ist oftmals eine Erfolgsbeteiligung bzw. Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter (materielle Beteiligung), verschiedentlich ergänzt durch bes. Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten (immaterielle Mitarbeiterbeteiligung) mit unterschiedlicher Intensität. U.a. belegt Eduard Gaugler (2011) in einer umfassenden Studie, dass Mitarbeiterbeteiligung, betriebliche Partnerschaft oder Sozialpartnerschaft, also das Verhältnis von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, wesentliche Merkmale der sozioökonomischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland sind. Diese Leitbilder und die damit verbundene Praxis von „Kooperation statt Konfrontation“ in Unternehmen und Wirtschaft haben wesentlich zur Stabilität und Prosperität nach 1945 beigetragen. So setzt sich etwa die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) als bundesweit tätiger Verband für die Verbreitung des Konzeptes der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland ein.

    Ziele sind Förderung von Leistungsbereitschaft und Arbeitszufriedenheit.

    Vgl. auch Mitbestimmung, Unternehmensverfassung.

    Unternehmensführung

    internationale strategische Allianz, internationale Kooperation, internationales Projekt.

    Handels- und Gesellschaftsrecht

    Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

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