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Patentklassifikation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zuordnung eines Patents unter technologischen Gesichtspunkten zu Sachgebieten, die in Klassen, Gruppen und Untergruppen unterteilt werden. Sie erfolgt nach dem Straßburger Übereinkommen über die Patentklassifikation (IPC) vom 24.3.1991 (BGBl 1975 II 283, Änderung vom 2.10.1979, BGBl 1984 II 799) das ein weltweit einheitliches Klassifikationssystem sichern soll und auch für die Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) maßgeblich ist (Regeln 8, 9 AO EPÜ).

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