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Revision von Periodeneinzelkosten vom 14.02.2018 - 17:46
Periodeneinzelkosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einzelkosten, die innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode, z.B. Monat (Monatseinzelkosten), Quartal (Quartalseinzelkosten), Halbjahr (Halbjahreseinzelkosten) und Jahr (Jahreseinzelkosten) abgebaut (Abbaufähigkeit von Kosten) und damit diesem Zeitabschnitt exakt zugerechnet werden können.
Gegensatz: Periodengemeinkosten.
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