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Personalabteilung
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Personalressort, HR-Abteilung. 1. Begriff: die für die Erfüllung von Personalaufgaben zuständige Organisationseinheit eines Unternehmens. Die Personalabteilung unterstützt die Personalverantwortlichen und hat Servicefunktion für die Mitarbeiter; zunehmend auch Erfüllung strategischer Aufgaben (z.B. strategische Personalplanung).
2. Gestaltungsformen:
(1) Kernaufgaben: Aufgaben, die i.d.R. in die volle Verantwortung der Personalabteilung fallen (z.B. alle mit der Beschäftigung, Entwicklung und Betreuung von Arbeitnehmern verbundenen Aufgaben);
(2) Richtlinienaufgaben: Die volle Zuständigkeit für die Durchführung liegt bei der Fachabteilung zum Zwecke der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter; über Abteilungsgrenzen hinweg gibt die Personalabteilung Richtlinien vor, die die Personalabteilung i.d.R. zu überwachen hat.
3. Eingliederung in die Unternehmensorganisation: ist abhängig von der Bedeutung, die der Personalfunktion eingeräumt wird, ferner von der Aufgabenverteilung zwischen Personalabteilung und Fachabteilung, tatsächliche Einflussmöglichkeiten der Personalverantwortlichen und Qualifikation der Linienvorgesetzten zur Lösung von Problemen der Personalführung. Aktuell in der Praxis vermehrte Fokussierung moderner Organisationsmodelle (z.B. Drei-Säulen-Modell).
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