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Personalverwaltung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Summe aller administrativen personalbezogenen Maßnahmen im Unternehmen, d.h. Anwendung der Regelungen des geltenden Rechts vom Sozialrecht bis zur Betriebsvereinbarung, Erledigung aller Formalitäten von der Personaleinstellung bis zur Personalfreisetzung, Bearbeitung der laufenden Mitarbeiteranträge, Führung der Personalakten, Führung der Personalstatistik, Abwicklung der Lohn- und Gehaltszahlungen. In mittelständischen und Großunternehmen ist die administrative Personalarbeit häufig in sog. HR-Service-Centern gebündelt.

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