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Revision von Personenkonten vom 04.08.2010 - 15:06
Personenkonten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kontokorrentkonten; Konten der Kunden (Debitoren) und Lieferer (Kreditoren). Die Personenkonten werden meist in Form von bes. Nebenbüchern (Kontokorrent) geführt. Zum Abschluss werden Saldenlisten angefertigt, die mit den entsprechenden Salden der Hauptbuchkonten übereinstimmen müssen.
Verzicht auf Personenkonten: nur möglich bei barem Kunden- und Lieferantenverkehr.
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