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Pflegefall

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Situation eines Menschen, der in erster Linie pflegerischer Betreuung bedarf und bei dem die auf Heilung und Besserung des Gesundheitszustandes gerichtete medizinische Betreuung in den Hintergrund gerückt ist.

    Vgl. auch Pflegebedürftigkeit.

    Regelung des Leistungsrechts im Falle eines Pflegefalles in erster Linie im SGB XI. Beruht der Pflegefall auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zuständig.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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