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Prämiendifferenzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prinzip der Prämienkalkulation in der Privatversicherung. Die primäre Prämiendifferenzierung nutzt vor Vertragsabschluss verschiedene objektive Risikomerkmale und z.T. auch subjektive Risikomerkmale, um Aussagen über den Schadenerwartungswert und das versicherungstechnische Risiko zu treffen sowie eine adäquate Risikoprämie zu kalkulieren. Die sekundäre (nachträgliche) Prämiendifferenzierung zieht aus dem Schadenverlauf in der Vergangenheit Rückschlüsse auf die Risikomerkmale des individuellen Risikos und damit auf dessen risikoadäquate Prämie. In diesem Zusammenhang wird auch von Erfahrungstarifierung gesprochen. Der Versicherungsnehmer trägt auf diese Weise einen Teil seines versicherungstechnischen Risikos selbst. Die sekundäre Prämiendifferenzierung lässt sich ihrerseits in die prospektive (Bonus-Malus-System) und die retrospektive (Beitragsrückerstattung) Prämiendifferenzierung unterteilen. Verzichtet ein Versicherungsunternehmen auf eine Prämiendifferenzierung, droht Adverse Selektion. Vor diesem Hintergrund ist eine Prämiendifferenzierung nach dem versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip im Versicherungsunternehmen geboten.

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