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Preisuntergrenze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
untere Grenze der Preissetzung.
1. Langfristige Preisuntergrenzen sind die Durchschnittskosten pro Einheit (inklusiver der fixen Kosten), da langfristig auch die fixen Kosten über die Preise erwirtschaftet werden müssen.
2. Kurzfristige Preisuntergrenzen sind die variablen Kosten; kurzfristig kann - sofern keine Auswirkungen auf die Preispolitik damit verbunden sind - auf die Deckung der Fixkosten verzichtet werden.

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