Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Private Hochschule vom 22.07.2014 - 15:23

Private Hochschule

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Private Hochschulen sind Hochschulen in privater Trägerschaft, die staatlich anerkannt und somit zur Vergabe akademischer Grade berechtigt sind. Begrifflich zu trennen sind kirchliche Hochschulen.

    Rechtsgrundlage für die Anerkennung privater Hochschulen ist § 70 des Hochschulrahmengesetzes des Bundes, weitergehende Regelungen im Landesrecht sind möglich. Hochschulen in privater Trägerschaft sind in Deutschland ein relativ junges Phänomen, die erste private Hochschule wurde 1980 gegründet. Der Anteil der Studierenden an privaten Hochschulen lag 2012 bei gut 5 % aller Studierenden, über die letzten Jahre kann jedoch ein kontinuierlicher Anstieg beobachtet werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com