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private Vermögensplanung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Jeder Mensch hat Ziele und Wünsche, die er in der Zukunft für sich und seine Familie erreichen möchte. Diese sind genauso individuell wie seine eigene Persönlichkeit und seine finanzielle Ausgangsposition. Mit einer privaten Vermögensplanung soll erreicht werden, die Auswirkungen von strategischen Entscheidungen über einen längeren Zeitraum zu betrachten, um damit langfristige Folgen besser abzuschätzen und dies bereits vor der Umsetzung von Investitions- oder Anlageentscheidungen zu berücksichtigen.

    Alle finanziellen Entscheidungen müssen die persönlichen und familiären Rahmenbedingungen ausreichend berücksichtigen und müssen ohne Abstriche dem Erreichen der Ziele dienlich sein.

    Die Höhe des individuellen Einkommens oder des Vermögens ist von nachrangiger Bedeutung, denn die private Vermögensplanung ist gerade nicht nur ein Instrument für vermögende Personen. Aus der Definition der elementaren Ziele lassen sich folgende Grundbedürfnisse ableiten, wobei die Reihenfolge zufällig ist:

    • Sicherung der vorhandenen Erwerbsquellen,
    • Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der Liquidität,
    • Absicherung von Gesundheitsrisiken,
    • Absicherung von Lebensrisiken,
    • Absicherung von Berufsunfähigkeit,
    • Absicherung von Haftpflichtschäden,
    • Aufbau einer ausreichenden Altersvorsorge,
    • Schaffung von Wohnungseigentum,
    • Rücklagenbildung für die Ausbildung der Kinder,
    • Vermögensbildung/ -strukturierung/ -optimierung,
    • Vorsorge für Pflegesituation.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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