Direkt zum Inhalt

Produktsicherheit

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    jetzt geregelt im Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG) vom 6.1.2004 (BGBl I 2) m.spät. Änd. Das Gesetz regelt ausführlich die Pflichten beim Inverkehrbringen von Produkten, insbes. von Verbraucherprodukten (§§ 4 f. GPSG), ferner die CE-Kennzeichnung, das GS-Zeichen (§§ 6 f. GPSG) sowie die Befugnisse staatlicher Behörden, insbes. die Informierung der Öffentlichkeit (§ 10 GPSG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com