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Produktsicherheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    jetzt geregelt im Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG) vom 6.1.2004 (BGBl. I 2) m.spät.Änd. Das Gesetz regelt ausführlich die Pflichten beim Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere von Verbraucherprodukten (§§ 4 f. GPSG), ferner die CE-Kennzeichnung, das GS-Zeichen (§§ 6 f. GPSG) sowie die Befugnisse staatlicher Behörden, insbesondere die Informierung der Öffentlichkeit (§ 10 GPSG).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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