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Revision von Produzentenhaftung vom 28.02.2013 - 15:10
Produzentenhaftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben der Produkthaftung weiterhin anwendbare verschuldensabhängige (aber Beweiserleichterung) Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte (§§ 823 ff. BGB; vgl. unerlaubte Handlung).
Vorteil: Im Gegensatz zur Produkthaftung keine Selbstbeteiligung und kein Haftungshöchstbetrag (§§ 10–11 ProdHaftG), keine Beschränkung auf Produkte für den Privatgebrauch.
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