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Produzentenhaftung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    neben der Produkthaftung weiterhin anwendbare verschuldensabhängige (aber Beweiserleichterung) Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte (§§ 823 ff. BGB; vgl. unerlaubte Handlung).

    Vorteil: Im Gegensatz zur Produkthaftung keine Selbstbeteiligung und kein Haftungshöchstbetrag (§§ 10–11 ProdHaftG), keine Beschränkung auf Produkte für den Privatgebrauch.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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