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Profiling

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Analyse der relevanten Merkmale der Arbeitslosen.

    2. Konsequenz: Bereits mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) wurden die Agenturen für Arbeit durch Neufassung von § 6 SGB III verpflichtet, spätestens bei der Arbeitslosmeldung ein umfassendes Bewerberprofil zu erarbeiten. Um die staatliche Vermittlung zu beschleunigen, sah der Bericht der Hartz-Kommission vor, die Arbeitssuchenden im Jobcenter in drei Gruppen einzuteilen, um ihnen

    abhängig von ihrer Betreuungsbedürftigkeit

    unterschiedlich viel Zeit für Beratungsgespräche zuordnen zu können: Informationskunden können ihre Suche über Selbstinformationseinrichtungen eigenständig abwickeln. Im sog. Eingangsprofiling werden die anderen Arbeitssuchenden dem Typ des Beratungs- oder Betreuungskunden zugeordnet. Ersterer bedarf der Beratung in Bezug auf die Vorgehensweise bei der Arbeitsplatzsuche, letzterer ist der schwer Vermittelbare. Dieser erhält einen sog. Fallmanager, der die Rolle eines persönlichen Vermittlers übernimmt.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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