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Prozessbetrug

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der in der Regel in einem Zivilprozess begangene Betrug, bei dem der Täter durch eine erschlichene gerichtliche Maßnahme sich oder einen anderen rechtswidrig auf Kosten der anderen Partei bereichern will, z.B. durch Verfälschung der Beweisgrundlagen, bewusst wahrheitswidriges Parteivorbringen und Ähnliches; strafbar nach § 263 StGB. 

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