Prozessbetrug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der i.d.R. in einem Zivilprozess begangene Betrug, bei dem der Täter durch eine erschlichene gerichtliche Maßnahme sich oder einen anderen rechtswidrig auf Kosten der anderen Partei bereichern will, z.B. durch Verfälschung der Beweisgrundlagen, bewusst wahrheitswidriges Parteivorbringen u.Ä.; strafbar nach § 263 StGB.
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