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Quartalsberichterstattung

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    1. Allgemein: Zwischenberichterstattung. – Unternehmen, die im Prime Standard der Deutschen Börse AG gelistet sind, verpflichten sich vierteljährlich zur Veröffentlichung von Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungs- und Kapitalflussrechnungsdaten sowie weiterer Angaben zur Geschäftstätigkeit.

    2. Aufstellung: Die Quartalsberichte sind jeweils innerhalb von 45 Tagen nach Ende des ersten, zweiten und dritten Quartals zu veröffentlichen. Die für die Quartalsberichterstattung gültigen Rechnungslegungsvorschriften liefert IAS 34.

     

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