Prime Standard
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Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), das strengere Zulassungsfolgepflichten für die dort notierten Unternehmen vorsieht als das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Der Prime Standard ist geschaffen worden, um die Qualitätsanforderungen des Neuen Marktes und des SMAX unter juristisch eindeutigen Rahmenbedingungen durchsetzen zu können. Er ist wirksam geworden mit Inkrafttreten der neuen Börsenordnung der FWB am 1.1.2003. Unternehmen, die in den Prime Standard aufgenommen werden möchten, müssen neben den Pflichten des General Standard die folgenden zusätzlichen Pflichten erfüllen, mit denen auch international eine hohe Transparenz erreicht wird:
(1) Ausführlichere Zwischenberichterstattung zum ersten und zum dritten Quartal ,
(2) Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders und von Finanzberichten in deutscher und engl. Sprache sowie Bereitstellung in elektronischer Form,
(3) Durchführung von mind. einer Analystenkonferenz pro Jahr,
(4) Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen auch in engl. Sprache.
Die Aufnahme eines Unternehmens im Prime Standard ist die Voraussetzung für die Einbeziehung in einen der Auswahlindizes Deutscher Aktienindex (DAX), MDAX, SDAX, TecDAX.
Gegensatz: General Standard.