Quartalsberichterstattung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Zwischenberichterstattung. Unternehmen, die im Prime Standard der Deutschen Börse AG gelistet sind, verpflichten sich vierteljährlich zur Veröffentlichung von Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungs- und Kapitalflussrechnungsdaten sowie weiterer Angaben zur Geschäftstätigkeit.
2. Aufstellung: Die Quartalsberichte sind jeweils innerhalb von 45 Tagen nach Ende des ersten, zweiten und dritten Quartals zu veröffentlichen. Die für die Quartalsberichterstattung gültigen Rechnungslegungsvorschriften liefert IAS 34.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anhang Badwill Balance Sheet Bilanz Bilanzanalyse Cashflow Return on Investment (CFROI) Economic Value Added (EVA) Equity-Methode Fair Value Handelsbilanz II Kapitalflussrechnung Kapitalkonsolidierung Konsolidierung Konzern Konzernabschluss Rechnungslegung Segmentberichterstattung Vollkonsolidierung Working Capital Zwischenergebniseliminierung
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