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Quasirente

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Differenz der Erträge einer spezifischen Investition in der gegenwärtigen Verwendung gegenüber der nächstbesten Verwendung. Quasirenten fallen als Erträge beim Eigner spezifischen Kapitals an und sind vom Gewinn abzugrenzen. Die gesamten Erträge können den Charakter von Quasirenten haben, aber gleichwohl zur Deckung der Kosten benötigt werden. Quasirenten unterliegen der Gefahr der opportunistischen Aneignung durch den Transaktionspartner (Opportunismus). Dieser kann dem Eigner des spezifischen Kapitals mit der Auflösung der Transaktionsbeziehung drohen und sich auf diese Weise der Quasirente seines Partners bemächtigen, indem er etwa die ex ante vereinbarten Preise zu seinen Gunsten verändert. Der Besitzer des spezifischen Kapitals wird die Transaktionsbeziehung solange aufrechterhalten, wie er einen Mehrertrag im Vergleich zur nächstbesten Verwendung erzielen kann, obwohl die Transaktionsbeziehung insgesamt bereits verlustreich geworden sein mag. Er wird die Transaktionsbeziehung folglich nicht beenden, bevor seine Quasirente vollständig enteignet ist. Um die Gefahr der opportunistischen Ausbeutung der Quasirente zu reduzieren, muss diese institutionell abgesichert werden.

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