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Raiffeisen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Friedrich Wilhelm, 1818–1888. 1845 Bürgermeister von Weyerbusch (Westerwald), 1848 von Flammersfeld und 1852 von Heddesdorf bei Neuwied, gründete in diesen Orten 1847, 1848 und 1854 Wohltätigkeitsvereine, die als Vorläufer der auf reiner Selbsthilfe aufbauenden landwirtschaftliche Genossenschaften gelten. Hierfür richtungsweisend wurde der erste Darlehenskassen-Verein, der 1862 in Anhausen auf Betreiben von Raiffeisen nachhaltig entstand. Seit 1865 im Ruhestand, wirkte Raiffeisen aber noch bis zu seinem Tode 1888 für die ländlichen Genossenschaften und ihre verbandsmäßige Organisation. Eine Welle von Neugründungen löste sein 1866 erschienenes Buch, Die Darlehenskassen-Vereine, aus, in dem er für sein Genossenschaftsmodell warb und seine Organisationsprinzipien erläuterte. Als Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe haben seine Genossenschaften bis heute Bestand und sind vielfach Vorbild geworden für Maßnahmen in Entwicklungsländern.

    Grundsätze seiner genossenschaftlichen Arbeit (im Gegensatz zu Schulze-Delitzsch):
    (1) Beschränkung des Bereichs der Genossenschaft auf ein Dorf oder ein Kirchspiel;
    (2) Errichtung von Universal-Genossenschaften für Kreditgewährung und Warenbezug und -absatz;
    (3) ehrenamtliche Leitung der Genossenschaft;
    (4) niedrige Geschäftsanteile, dafür aber keine Gewinnverteilung, sondern Bildung von Reservefonds;
    (5) unbeschränkte Haftpflicht.

    Vgl. auch Genossenschaft, Genossenschaftswesen.

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