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REFA-Verband für Arbeitsstudien, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e.V.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit 1977 Bezeichnung des 1924 gegründeten Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung; seitdem mehrmals umbenannt. Technisch-wissenschaftlicher Verband mit gemeinnützigen Zielen; Sitz der Hauptgeschäftsführung in Darmstadt.

    Aufgabenbereich:
    (1) Entwicklung praktikabler Methoden zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Humanisierung der Arbeit (REFA-Lehre);
    (2) Verbreitung der REFA-Lehre in Lehrveranstaltungen (REFA-Ausbildung); auf Tagungen und durch Herausgabe der REFA-Methodenlehren und weiterer Buchreihen sowie Fachzeitschriften;
    (3) Umsetzung der REFA-Lehre in Betrieben aller Wirtschaftszweige sowie der öffentlichen und privaten Verwaltung.

    Bedeutung: Die REFA-Arbeit wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen anerkannt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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