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REFA-Verband für Arbeitsstudien, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e.V.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit 1977 Bezeichnung des 1924 gegründeten Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung; seitdem mehrmals umbenannt. Technisch-wissenschaftlicher Verband mit gemeinnützigen Zielen. Gemäß der Satzung des REFA Bundesverbandes vom 08. September 2012 verfolgt dieser u.a. den Zweck, die Bildung und Wissenschaft auf den Gebieten der Arbeitsgestaltung, der Betriebsorganisation und der Unternehmensentwicklung zu fördern, Hierüber soll die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung gestärkt und gleichzeitig die menschengerechte Arbeit für die in diesen Bereichen Beschäftigten weiterentwickelt werden. Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sind in die Aktivitäten des REFA Bundesverbandes satzungsgemäß eingebunden. Sitz der Hauptgeschäftsführung ist in Darmstadt.

    Aufgabenbereiche:
    (1) Entwicklung praktikabler Management- und Arbeitsmethoden zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Humanisierung der Arbeit (REFA-Lehre), unter Berücksichtigung der schnell zunehmenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft;
    (2) Verbreitung der REFA-Lehre und von Erkentnissen des Industrial Engineering in Seminaren, in REFA-Ausbildungsreihen und auf Tagungen, sowie durch die Herausgabe der REFA-Verbandsnachrichten, von Fachbuchreihen und von Arbeitshilfen;
    (3) Umsetzung der REFA-Lehre und von Erkenntnissen zu Industrie 4.0 in Betrieben aller Wirtschaftszweige sowie der öffentlichen und privaten Verwaltung durch die REFA CONSULTING AG.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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