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Regelbetrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Kind kann von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt als Prozentsatz eines Regelbetrages verlangen (§ 1612a BGB i.V. mit Regelbetragsverordnung vom 6.4.1998 (BGBl I 666, 668) m.spät.Änd.). Die Höhe hängt ab vom Kindesalter. Jährliche Erhöhung gemäß der jeweiligen Rentenanpassung.

    Vgl. auch Unterhaltspflicht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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