Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Regelbetrag vom 27.08.2009 - 08:46
Regelbetrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Kind kann von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt als Prozentsatz eines Regelbetrages verlangen (§ 1612a BGB). Die Höhe hängt ab vom Kindesalter. Rechenbasis ist der doppelte Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag). – Vgl. auch Unterhaltspflicht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon