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Regelentgelt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach dem Regelentgelt bemisst sich das Krankengeld. Für die Berechnung des Regelentgelts ist maßgeblich das Arbeitsentgelt im letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, mindestens das während der letzten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt (§ 47 II SGB V) soweit es der Beitragsberechnung unterliegt.

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